Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des
§ 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

b. Alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen gegenüber unseren Kunden über die Erbringung von
Agenturleistungen unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

c. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im
Einzelfall nicht gesondert widerspreche. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen
des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis
mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. LEISTUNGSUMFANG

a. Unsere Tätigkeiten umfassen neben der Beratung bezüglich aller Fragen im Zusammenhang mit Internet-
auftritten, Online-Shops der Werbung, der Produktgestaltung, dem Marketing und der Verkaufsförderung
für Produkte und Leistungen des Kunden auch die Konzeption und Erstellung von Internetseiten und Online-
Shops, die Durchführung konkreter Werbemaßnahmen sowie auf Verlangen des Kunden die Produktion des
notwendigen Werbe- und Verkaufsförderungsmaterials.

b. Alle unsere Angebote sind zunächst freibleibend und unverbindlich.

c. Auch unsere Angabe von Terminen oder Leistungszeiten sind zunächst freibleibend und unverbindlich.

d. Grundlage unserer Tätigkeit ist ausschließlich der jeweilige Einzelvertrag mit dem Kunden, in denen
Leistungsumfang und Leistungszeit verbindlich benannt werden.

e. Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss können zusätzliche Kosten auslösen. Im Falle
derartiger Änderungswünsche werden wir auf Wunsch des Kunden die Arbeiten zunächst unterbrechen und
die Änderungen auf Umsetzbarkeit und Auswirkungen hin überprüfen und dem Kunden sodann ein Angebot
über die Änderung unterbreiten. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, wird der ursprüngliche Vertrag
ohne Änderungen weitergeführt. Durch derartige Änderungsverlangen entstandene Verzögerungen gehen
zu Lasten des Kunden.

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

a. Der Kunde ist verpflichtet, uns die für die Leistungserbringung jeweils wesentlichen Daten, Produkt-
informationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen.

b. Der Kunde wird die erforderlichen Unterlagen in verwendbarer Form, d.h. soweit erforderlich in digitaler
Fassung bereitstellen. Ergibt sich aus dem Inhalt der Unterlagen, dass diese bspw. aufgrund von sprachlichen,
textlichen oder orthographischen Mängeln nicht verwendbar sind, wird der Kunde nach seiner Wahl
fehlerfreie Unterlagen zur Verfügung stellen oder uns gesondert mit der Korrektur beauftragen.

c. Soweit der Kunde uns Vorlagen zur Verwendung bei der Erbringung unserer Leistungen überlässt, versichert
er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist und insbesondere über alle dafür
erforderlichen Rechte verfügt.

d. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern bzw. verschieben sich vereinbarte
Leistungsfristen bzw. ‑zeiten entsprechend der Dauer der Verzögerung.

4. ABNAHME

a. Soweit unsere Leistungen der Abnahme bedürfen, ist Gegenstand der Abnahme die vertraglich geschuldete
Beschaffenheit unserer Leistungen. Wir werden dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig übergeben
und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigen.

b. Daraufhin hat der Kunde innerhalb von 5 Tagen mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

c. Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde uns eine Auflistung aller die Abnahme hindernden
Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist werden wir eine mangelfreie und abnahmefähige Fassung
der Leistungen bereitzustellen. Im Rahmen der darauf folgenden Prüfung werden nur die protokollierten
Mängel geprüft, soweit sie Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

d. Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 3 Tagen schriftlich die Abnahme der Leistungen
zu erklären.

e. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Diese Mängel sind im
Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

f. Soweit der Kunde unsere Leistungen abnimmt, sind wir berechtigt, mit dem Kunden bzw. dem jeweiligen
Projekt als Referenz zu werben, es sei denn es ist vertraglich Verschwiegenheit vereinbart.

5. VERGÜTUNG, ZAHLUNG

a. Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertrag
mit dem Kunden.

b. Daneben sind wir berechtigt, Aufwendungsersatz für Auslagen, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten,
gegen Vorlage der Originalbelege zu verlangen.

c. Soweit für unsere Tätigkeiten Reisekosten entstehen, sind wir ebenfalls berechtigt, Erstattung vom Kunden
zu verlangen. Reisen zum Geschäftssitz des Kunden sind hiervon nicht umfasst.

d. Sämtliche Leistungen und Aufwendungen werden durch uns in Rechnung gestellt und sind unmittelbar nach
Zugang der Rechnung fällig, es sei denn es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

e. Wir sind nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.

f. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

g. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher
Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei
Mängeln der Leistung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.

6. EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN

a. Soweit unsere Leistungen nach den einschlägigen urheberrechtlichen Vorschriften schutzfähig sind, räumen
wir dem Kunden vorbehaltlich einer gesonderten Regelung im jeweiligen Auftrag mit vollständiger Zahlung unserer Vergütung die für den
Zweck des jeweiligen Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte nicht-ausschließlich, jedoch zeitlich und räumlich unbeschränkt ein.
Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs‑, Verbreitungs‑, Ausstellungs‑, Vortrags‑, Aufführungs-
und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der
Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung. Eine Unterlizenzierung an Dritte
ist nur dann gestattet, wenn dies zwischen den Parteien gesondert vereinbart wurde.

b. Die Pflicht zur Nennung als Urheber bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Hinweise auf
uns als Urheber ohne unsere Zustimmung zu entfernen.

c. Die Übergabe von quelloffenen und bearbeitbaren Dateien ist nur geschuldet, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.

d. Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir die erforderlichen Urhebernutzungsrechte für den
Kunden erwerben und auf diesen Kunden übertragen. Dies umfasst nur nach gesonderter Beauftragung die
Einräumung von Rechten für die Verwendbarkeit außerhalb der jeweils vertragsgegenständlichen Leistungen.
Der Kunden ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob die Rechteeinräumung in erforderlichem Maße
erfolgt ist.

7. GEWÄHRLEISTUNG

a. Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Leistungen frei von Sachmängeln sind. Im Rahmen der gesetzlichen
Gewährleistung werden wir auftretende Mängel beseitigen (Nachbesserung). Wir sind berechtigt, statt der
Nachbesserung die Ersatzlieferung zu wählen.

b. Die Mängelbeseitigung wird jeweils innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen.

c. Gelingt uns die Beseitigung eines Mangels nicht innerhalb dieser Beseitigungszeit und auch nicht innerhalb
einer weiteren vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, so ist der Kunde erst nach Ablauf dieser
Frist berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

d. Wir gewährleisten, dass die Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter verletzen. Sollten der Ausübung
der Rechte aus diesem Vertrag Rechte Dritter entgegenstehen, werden wir nach unserer Wahl für Abhilfe
sorgen, indem wir die notwendigen Lizenzen erwerben oder die Arbeitsergebnisse derart umgestalten, dass
die Rechtsverletzung beseitigt wird.

e. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach der Abnahme. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon
unberührt. Diese verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. HAFTUNG

a. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur nach den folgenden Bestimmungen und sind im
Übrigen ausgeschlossen.

b. Wir haften aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt für Schadensersatzansprüche des Kunden bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie aufgrund eines
Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist.

c. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, wir haften nach dem vorstehenden
Absatz unbeschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur
Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

d. Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

e. Zwingende gesetzliche Vorschriften wie die des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bestehen nur nach den folgenden Bestimmungen und sind im
Übrigen ausgeschlossen.

b. Wir haften aus jedem Rechtsgrund unbeschränkt für Schadensersatzansprüche des Kunden bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie aufgrund eines
Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist.

c. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, wir haften nach dem vorstehenden
Absatz unbeschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur
Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

d. Die Einschränkungen der vorstehenden Absätze gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

e. Zwingende gesetzliche Vorschriften wie die des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.